Allgemeine Geschäftsbedingungen · Stand: Mai 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Peter Maksimenko, An der Caponniere 4, 89231 Neu-Ulm (nachfolgend „Auftragnehmer") gegenüber Unternehmen, Behörden und sonstigen Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber"). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. Dazu gehören insbesondere:
Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehraufwand durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers wird gesondert berechnet.
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen über 500 € ist eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag wird nach Lieferung der finalen Dateien fällig.
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (Video, Foto, Grafik, Code) sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben zunächst beim Auftragnehmer.
Mit vollständiger Bezahlung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte ein. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die im Angebot definierten Verwendungszwecke.
Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte sowie die Bearbeitung oder Veränderung der Werke bedarf der gesonderten schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Rohmaterial (ungeschnittenes Kameramaterial, Tonaufnahmen, Rohdaten) ist nicht Bestandteil der vereinbarten Lieferung und verbleibt beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe des Rohmaterials ist nur gegen gesondert vereinbarte Vergütung möglich und bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Der Auftragnehmer behält das Recht, die erstellten Werke in seinem Portfolio, auf sozialen Medien und in Bewerbungsunterlagen zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und berechtigen zu einer angemessenen Terminverschiebung. Wartezeiten, die durch den Auftraggeber verursacht werden, werden ab der ersten vollen Stunde mit 20,00 € pro Stunde berechnet.
Nach Lieferung der finalen Dateien hat der Auftraggeber folgende Fristen zur Prüfung und Rückmeldung:
Änderungswünsche sind schriftlich (E-Mail genügt) einzureichen. Nach Ablauf der jeweiligen Frist gilt die Leistung als abgenommen. Nachträgliche Änderungswünsche werden als neuer Auftrag behandelt und gesondert berechnet.
Im Angebot enthaltene Korrekturschleifen gelten pro Projektphase. Zusätzliche Schleifen werden nach Aufwand berechnet.
Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung erforderlich wäre.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Inhalte, die der Auftraggeber für die Produktion bereitstellt, insbesondere für Rechtsverletzungen durch bereitgestellte Musik, Logos, Texte oder sonstiges Material.
Bei Stornierung eines bestätigten Auftrags durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen:
Bereits erbrachte Leistungen werden in jedem Fall vollständig vergütet.
Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs beider Parteien liegen und die Leistungserbringung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Dazu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Krankheit des Auftragnehmers, schwerwiegender Technikausfall, Extremwetterereignisse, Lieferengpässe bei notwendigem Material, Pandemien, behördliche Verbote sowie Streik.
Tritt ein solches Ereignis ein, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche über die nachfolgend geregelte Aufwandsentschädigung hinaus sind ausgeschlossen. Der Rücktritt ist der jeweils anderen Partei unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Unabhängig vom Rücktritt hat der Auftragnehmer Anspruch auf Aufwandsentschädigung für bereits erbrachte Leistungen. Diese beträgt 50 % des vereinbarten Tages- oder Projekthonorars pro nachweislich geleisteten Arbeitstag. Bereits entstandene Kosten (Material, Anfahrt, Fremdleistungen) werden in voller Höhe erstattet.
Empfehlung: Auftraggeber, die regelmäßig Produktionen beauftragen, sollten den Abschluss einer Produktionsausfallversicherung prüfen. Diese deckt Kosten bei erzwungenem Produktionsabbruch und schützt beide Seiten vor erheblichen finanziellen Risiken.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neu-Ulm, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.